(Stand: Juli 2020)
Für Ihre Teilnahme an einem Seminar der BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH gilt folgendes:
1. Das Seminar hat zur Sicherung eines guten Wirkungsgrades für Sie eine begrenzte Teilnehmerzahl. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs angenommen.
2. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung ist Ihr Seminarplatz gebucht.
3. Für das Seminar berechnet die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH die in der Anmeldebestätigung ausgewiesene Seminargebühr zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.
4. Bitte zahlen Sie die Gesamtinvestition ohne Abzug innerhalb des Zahlungszieles laut Rechnung auf eines der Konten der BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH.
5. Falls Sie den bestätigten Seminarplatz nicht einnehmen können, ist die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Dafür gelten für die Halbtagsveranstaltungen folgende Regelungen:
Für Stornierungen oder Verschiebungen bis 14 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 95 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Teilnehmer. Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnehmergebühr fällig. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich genannt werden. Sollten Sie während des Seminars aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung.
6. Für die 1-tägigen oder mehrtägigen offenen Seminare gelten folgende Rücktrittsgebühren:
- bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 20 %
- bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 40 %
- bis 3 Wochen vor Seminarbeginn 60 %
- bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 80 %
- innerhalb der letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Gesamtinvestition.
Wenn der gebuchte Seminarplatz anderweitig belegt werden kann, erteilen wir Ihnen eine Gutschrift in Höhe von 50 % der geleisteten Rücktrittsgebühren. Diese Gutschrift rechnen wir Ihnen auf die Gebühr eines späteren Seminars an. Sie verfällt ersatzlos, falls Sie nicht innerhalb des Kalenderjahres, in dem die Gutschrift erteilt wurde, an einem neuen Seminar teilnehmen.
Sollten Sie während des Seminars aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung.
7. Für die Ausbildungsprogramme gelten folgende Rücktrittsgebühren
- bis 3 Wochen vor Beginn 25 %
- innerhalb der letzen 3 Wochen vor Beginn 100 % der Gesamtinvestition Es gilt immer der erste Termin.
Sollten Sie während des Ausbildungsprogramms aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung.
8. Für Live-Video-Coaching
Wir gehen hier von einem kurzfristigen abgestimmten Termin aus. Der geplante Termin kann max. einmal im Vorfeld verschoben werden. Bei Absagen oder nicht antreten des Video-Coachings ist die komplette Gebühr fällig.
9. Sollte die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH ein bestätigtes Seminar aus zwingenden Gründen örtlich oder zeitlich verlegen müssen, teilt sie Ihnen das unverzüglich mit. Ihre Einzahlungen werden Ihnen dann für das nächste Seminar gutgeschrieben, sofern Sie nicht eine Rückzahlung wünschen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
10. Bitte geben Sie bei Ihrer Seminaranmeldung an, wenn wir für Sie die Reservierung eines Einzelzimmers im Tagungshotel vornehmen sollen.
11. Der Inhalt der gesamten Lehr- und Arbeitsunterlagen ist geistiges Eigentum der BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH.
Die Vervielfältigung oder Benutzung als Trainingsunterlagen im Gesamten oder in Teilen, die Übersetzung oder jede andere Art von Verbreitung ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.
Änderungen des Seminarinhaltes und des Zeitplanes sind der Seminarleitung vorbehalten.
12. Falls Ihnen während des Seminars ein von Ihnen mitgebrachter Gegenstand abhanden kommt oder beschädigt wird, können Sie die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH nicht haftbar machen.
13. Jeder Seminarteilnehmer muss das Seminar durch aktive Mitarbeit fördern, andernfalls liegt ein wichtiger Grund vor, der einen Ausschluss rechtfertigt. Ein solcher Grund kann auch in dem Verhalten außerhalb des Seminars begründet sein.
Der konsequente und logische Aufbau unserer Seminare erfordert von dem Teilnehmer die permanente Anwesenheit während der gesamten Seminardauer.
14. Stornierung, Änderung und Absagen
Für Stornierungen oder Verschiebungen von Live Online Trainings bis 14 Tage vor Beginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 95 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Teilnehmer. Bei späteren Absagen oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnehmergebühr fällig. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich genannt werden.
Für die Produkte: ITIL Foundation, Prince2 Foundation, Prince2 Agile Foundation, Scrum Kompakt (Master & Product Owner) gelten folgende abweichende oder auch zusätzliche Vereinbarungen:
Die Berechnung der Fristen basiert auf den Wochentagen von Montag bis Sonntag (7 Tage). Nachfolgend werden die Wochentage als „Tage“ bezeichnet.
Diese Trainings können bis 21 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Bei Stornierung oder Umbuchung ab 20 Tagen (dabei wird der Tag des Trainingsbeginns nicht mitgerechnet) erheben wir 50% des Trainingspreises und der Prüfungsgebühr. Sie sind berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden. Bei Nichterscheinen des Trainingsteilnehmers, stellen wir Ihnen den vollen Trainingspreis und die Prüfungsgebühren in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der abhängigen 2 Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall des Trainers) vor. Bei einer Absage durch BXB wird, mit dem Einverständnis der Teilnehmer, auf einen anderen Termin umgebucht. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, erstattet die BXB in dem Kontext getätigte Zahlungen zurück.
Live Online Trainings
Gegenstand der Leistung ist die Teilnahme an einem virtuell durchgeführten Training. Der Kunde erhält alle notwendigen Login-Daten vorab per E-Mail und erklärt sich, bei der Buchung des Trainings, mit der Erfüllung der notwendigen technischen Anforderungen seitens des Teilnehmers einverstanden. Die Voraussetzungen können auf der Webseite jederzeit eingesehen werden. Der Kunde hat keine Rechte an diesen Trainings erworben. Dem Teilnehmer wird lediglich ein für die Dauer der Nutzung nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Die übermittelten Login-Daten sind vertraulich und personengebunden, diese dürfen ohne ausdrückliche Erklärung nicht weitergegeben werden. Weiterhin dürfen keine zusätzlichen Personen das virtuelle Training besuchen, am gesamten Training oder an Auszügen des Trainings aktiv oder passiv teilnehmen. Bei technischen Problemen oder Nichterfüllung der technischen Anforderungen, welche nicht durch die BXB verursacht wurden, können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Durchführungsabweichung
Die BXB ist berechtigt, Trainings zeitlich zu verändern und gegebenenfalls kurzfristig abzusagen. Bei Absage des Trainings bietet die BXB Ersatztermine an. Findet sich kein passender Termin, erstattet die BXB bereits gezahlte Entgelte zurück. Ein Anspruch auf Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der BXB.
Copyright, Urheber und Markenrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. In diesen Trainings werden verschiedene Softwarelösungen eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Die Softwarelösungen dürfen weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und dürfen nicht aus dem Trainingsraum entfernt werden. Des Weiteren gelten die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen.
Haftung
In unseren Trainings werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Trainingsziele erreichen kann. Für den Trainingserfolg haften wir jedoch nicht. Soweit nicht durch § 309 Nr. 7 und 8 BGB geregelt, haften wir für von unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 10.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die BXB haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Dies gilt auch für Public Domain Software. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden, es sei denn, dieses ist ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart. Sollte der BXB durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sie sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
15. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Für Ereignisse höherer Gewalt, die der BXB die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die BXB nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss des Vertrages eintreten. Sollte die BXB durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die BXB auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
16. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Abwerbeversuche innerhalb der Teilnehmergruppe zu unterlassen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
18. Als Gerichtsstand wird Groß-Gerau vereinbart. Alle Änderungen oder Abweichungen müssen schriftlich erfolgen.