Vereinbarungen über unsere Zusammenarbeit (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

(Stand: Juli 2020)

Für Ihre Teilnahme an einem Seminar der BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH gilt folgendes:

1. Das Seminar hat zur Sicherung eines guten Wirkungs­grades für Sie eine begrenzte Teilnehmerzahl. Anmel­dungen werden in der Reihenfolge des Eingangs an­genommen.

2.  Mit Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung ist Ihr Seminarplatz gebucht.

3. Für das Seminar berechnet die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH die in der Anmeldebestätigung ausgewiesene Seminargebühr zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.

4. Bitte zahlen Sie die Gesamtinvestition ohne Abzug in­nerhalb des Zahlungszieles laut Rechnung auf eines der Konten der BXB Managementzentrum der Wirt­schaft GmbH.

5. Falls Sie den bestätigten Seminarplatz nicht einneh­men können, ist die BXB Managementzentrum der Wirt­schaft GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Dafür gelten für die Halbtagsveranstaltungen folgende Regelungen:

Für Stornierungen oder Verschiebungen bis 14 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 95 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Teilnehmer. Bei  späteren Absagen  oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnehmergebühr fällig. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich genannt werden. Sollten Sie während des Seminars aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung. 

6. Für die 1-tägigen oder mehrtägigen offenen Seminare gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • bis 6 Wochen vor Seminarbeginn 20 %
  • bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 40 %
  •  bis 3 Wochen vor Seminarbeginn 60 %
  • bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 80 %
  • innerhalb der letzten beiden Wochen vor Seminarbeginn 100 % der Gesamtinvestition.

 Wenn der gebuchte Seminarplatz anderweitig belegt werden kann, erteilen wir Ihnen eine Gutschrift in Höhe von 50 % der geleisteten Rücktrittsgebühren. Diese Gutschrift rechnen wir Ihnen auf die Gebühr eines späteren Seminars an. Sie verfällt ersatzlos, falls Sie nicht  innerhalb des Kalenderjahres, in dem die Gutschrift erteilt wurde, an einem neuen Seminar teil­nehmen.

Sollten Sie während des Seminars aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung.

7. Für die Ausbildungsprogramme gelten folgende Rücktrittsgebühren

  • bis 3 Wochen vor Beginn  25 %
  • innerhalb der letzen 3 Wochen vor Beginn 100 % der Gesamtinvestition Es gilt immer der erste Termin. 

Sollten Sie während des Ausbildungsprogramms aus besonderen Gründen die Teilnahme abbrechen, besteht kein Recht auf Gutschrift oder Rückzahlung.

8. Für Live-Video-Coaching

Wir gehen hier von einem kurzfristigen abgestimmten Termin aus. Der geplante Termin kann max. einmal im Vorfeld verschoben werden. Bei Absagen oder nicht antreten des Video-Coachings ist die komplette Gebühr fällig.  

9. Sollte die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH ein bestätigtes Seminar aus zwingenden Gründen örtlich oder zeitlich verlegen müssen, teilt sie Ihnen das unverzüglich mit. Ihre Einzahlungen werden Ihnen dann für das nächste Seminar gutge­schrieben, sofern Sie nicht eine Rückzahlung wünschen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

10. Bitte geben Sie bei Ihrer Seminaranmeldung an, wenn wir für Sie die Reservierung eines Einzelzimmers im Tagungshotel vornehmen sollen.

11. Der Inhalt der gesamten Lehr- und Arbeitsunterlagen ist geistiges Eigentum der BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH.

Die Vervielfältigung oder Benutzung  als Trainingsun­terlagen im Gesamten oder in Teilen, die Übersetzung oder jede andere Art von Verbreitung ist nur mit beson­derer Genehmigung gestattet.

Änderungen des Seminarinhaltes und des Zeitplanes sind der Seminarleitung vorbehalten.

12. Falls Ihnen während des Seminars ein von Ihnen mitgebrachter Gegenstand abhanden kommt oder be­schädigt wird, können Sie die BXB Managementzentrum der Wirtschaft GmbH nicht haftbar machen.

13. Jeder Seminarteilnehmer muss das Seminar durch ak­tive Mitarbeit fördern, andernfalls liegt ein wichtiger Grund vor, der einen Ausschluss rechtfertigt. Ein sol­cher Grund kann auch in dem Verhalten außerhalb des Seminars begründet sein.

Der konsequente und logische Aufbau unserer Semi­nare erfordert von dem Teilnehmer die permanente Anwesenheit während der gesamten Seminardauer.

14. Stornierung, Änderung und Absagen

Für Stornierungen oder Verschiebungen von Live Online Trainings bis 14 Tage vor Beginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 95 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Teilnehmer. Bei späteren Absagen oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnehmergebühr fällig. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich genannt werden.

Für die Produkte:  ITIL Foun­da­ti­on, Prin­ce2 Foun­da­ti­on, Prin­ce2 Agi­le Foun­da­ti­on, Scrum Kom­pakt (Mas­ter & Pro­duct Ow­ner) gelten folgende abweichende oder auch zusätzliche Vereinbarungen:

Die Be­rech­nung der Fris­ten ba­siert auf den Wo­chen­ta­gen von Mon­tag bis Sonn­tag (7 Tage). Nach­fol­ge­nd wer­den die Wo­chen­ta­ge als „Tage“ be­zeich­net.

Diese Trai­nings kön­nen bis 21 Tage vor Trai­nings­be­ginn kos­ten­frei stor­niert oder um­ge­bucht wer­den. Bei Stor­nie­rung oder Um­bu­chung ab 20 Ta­gen (da­bei wird der Tag des Trai­nings­be­ginns nicht mit­ge­rech­net) er­he­ben wir 50% des Trai­nings­prei­ses und der Prü­fungs­ge­bühr. Sie sind be­rech­tigt, ei­nen ge­eig­ne­ten Er­satz­teil­neh­mer zu ent­sen­den. Bei Nicht­er­schei­nen des Trai­nings­teil­neh­mers, stel­len wir Ih­nen den vol­len Trai­nings­preis und die Prü­fungs­ge­büh­ren in Rech­nung. Wir be­hal­ten uns Ab­sa­gen aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen und tech­ni­schen Grün­den (etwa bei Nicht­er­rei­chen der ab­hän­gi­gen 2 Min­dest­teil­neh­mer­zahl oder krank­heits­be­ding­tem Aus­fall des Trai­ners) vor. Bei ei­ner Ab­sa­ge durch BXB wird, mit dem Ein­verständ­nis der Teil­neh­mer, auf ei­nen an­de­ren Termin um­ge­bucht. Soll­te eine Um­bu­chung nicht mög­lich sein, er­stat­tet die BXB in dem Kon­text ge­tä­tig­te Zah­lun­gen zu­rück.

Live On­li­ne Trai­nings

Ge­gen­stand der Leis­tung ist die Teil­nah­me an ei­nem vir­tu­ell durch­ge­führ­ten Trai­ning. Der Kun­de er­hält alle not­wen­di­gen Log­in-Da­ten vor­ab per E-Mail und er­klärt sich, bei der Bu­chung des Trai­nings, mit der Er­fül­lung der not­wen­di­gen tech­ni­schen An­for­de­run­gen sei­tens des Teil­neh­mers ein­ver­stan­den. Die Vo­raus­set­zun­gen kön­nen auf der Web­sei­te je­der­zeit ein­ge­se­hen wer­den. Der Kunde hat keine Rechte an diesen Trainings erworben. Dem Teil­neh­mer wird le­dig­lich ein für die Dau­er der Nut­zung nicht aus­schließ­li­ches, nicht über­trag­ba­res und zeit­lich be­grenz­tes Nut­zungs­recht ein­ge­räumt. Die über­mit­tel­ten Log­in-Da­ten sind ver­trau­lich und per­so­nen­ge­bun­den, die­se dür­fen ohne aus­drück­li­che Er­klä­rung nicht wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Wei­ter­hin dür­fen kei­ne zu­sätz­li­chen Per­so­nen das vir­tu­el­le Trai­ning be­su­chen, am ge­sam­ten Trai­ning oder an Aus­zü­gen des Trai­nings ak­tiv oder pas­siv teil­neh­men. Bei tech­ni­schen Prob­le­men oder Nicht­er­fül­lung der tech­ni­schen An­for­de­run­gen, wel­che nicht durch die BXB ver­ur­sacht wur­den, kön­nen kei­ne An­sprü­che gel­tend ge­macht wer­den.

Durchführungsabweichung

Die BXB ist be­rech­tigt, Trai­nings zeit­lich zu ver­än­dern und ge­ge­be­nen­falls kurz­fris­tig ab­zu­sa­gen. Bei Ab­sa­ge des Trai­nings bie­tet die BXB Er­satz­ter­mi­ne an. Fin­det sich kein pas­sen­der Ter­min, er­stat­tet die BXB be­reits ge­zahl­te Ent­gel­te zu­rück. Ein An­spruch auf Kos­ten, die durch Ar­beits­aus­fall ent­ste­hen, ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sol­che Kos­ten ent­ste­hen auf­grund grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens sei­tens der BXB.

Copyright, Urheber und Markenrechte

Alle Rech­te, auch die der Über­set­zung, des Nach­drucks und der Ver­viel­fäl­ti­gung der Trai­nings­un­ter­la­gen oder von Tei­len da­raus be­hal­ten wir uns vor. Kein Teil der Trai­nings­un­ter­la­gen darf - auch aus­zugs­wei­se - ohne un­se­re schrift­li­che Ge­neh­mi­gung in ir­gend­ei­ner Form - auch nicht für Zwe­cke der Un­ter­richts­ge­stal­tung - re­pro­du­ziert, ins­be­son­de­re un­ter Ver­wen­dung elekt­ro­ni­scher Sys­te­me ver­ar­bei­tet, ver­viel­fäl­tigt, ver­brei­tet oder zu öf­fent­li­chen Wie­der­ga­ben be­nutzt wer­den. In diesen Trai­nings wer­den ver­schie­de­ne Soft­wa­re­lö­sun­gen ein­ge­setzt, die durch Ur­he­ber- und Mar­ken­rech­te ge­schützt ist. Die Soft­wa­re­lö­sun­gen dür­fen we­der ko­piert noch in sons­ti­ger ma­schi­nen­les­ba­rer Form ver­ar­bei­tet wer­den und dür­fen nicht aus dem Trai­nings­raum ent­fernt wer­den. Des Wei­te­ren gel­ten die deut­schen und eu­ro­pä­i­schen Ur­he­ber­rechts­be­stim­mun­gen.

Haftung

In un­se­ren Trai­nings wer­den Un­ter­richt und Übun­gen so ge­stal­tet, dass ein auf­merk­sa­mer Teil­neh­mer die Trai­nings­zie­le er­rei­chen kann. Für den Trai­nings­er­folg haf­ten wir je­doch nicht. So­weit nicht durch § 309 Nr. 7 und 8 BGB ge­re­gelt, haf­ten wir für von un­se­ren Mit­ar­bei­tern vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den – gleich aus wel­chem Rechts­grund – ein­ma­lig bis zu ei­nem Ge­samt­be­trag in Höhe der Ge­samt­ver­gü­tung, höchs­tens je­doch ins­ge­samt bis zu ei­nem Be­trag von EUR 10.000. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen. Die BXB haf­tet nicht für Schä­den, die durch Vi­ren auf ko­pier­ten Da­ten­trä­gern ent­ste­hen kön­nen. Dies gilt auch für Pub­lic Dom­ain Soft­ware. Von Teil­neh­mern mit­ge­brach­te Da­ten­trä­ger dür­fen nicht auf un­se­re Rech­ner auf­ge­spielt wer­den, es sei denn, die­ses ist aus­drück­lich mit uns schrift­lich ver­ein­bart. Soll­te der BXB durch eine Zu­wi­der­hand­lung hier­ge­gen ein Scha­den ent­ste­hen, be­hält sie sich die Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen vor.

15. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse

Für Er­eig­nis­se hö­he­rer Ge­walt, die der BXB die ver­trag­li­che Leis­tung er­heb­lich er­schwe­ren oder die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges zeit­wei­lig be­hin­dern oder un­mög­lich ma­chen, haf­tet die BXB nicht. Als hö­he­re Ge­walt gel­ten alle vom Wil­len und Ein­fluss der Ver­trags­par­tei­en un­ab­hän­gi­gen Um­stän­de wie Na­tur­ka­ta­stro­phen, Re­gie­rungs­maß­nah­men, Be­hör­den­ent­schei­dun­gen, Blo­cka­den, Krieg und an­de­re mi­li­tä­ri­sche Kon­flik­te, Mo­bil­ma­chung, in­ne­re Un­ru­hen, Ter­ror­an­schlä­ge, Streik, Aus­sper­rung und an­de­re Ar­beitsun­ru­hen, Be­schlag­nah­me, Em­bar­go oder sons­ti­ge Um­stän­de, die un­vor­her­seh­bar, schwer­wie­gend und durch die Ver­trags­par­tei­en un­ver­schul­det sind und nach Ab­schluss des Ver­tra­ges ein­tre­ten. Soll­te die BXB durch hö­he­re Ge­walt an der Er­fül­lung ih­rer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen ge­hin­dert wird, gilt dies nicht als Ver­trags­verstoß, und die im Ver­trag oder auf­grund des Ver­tra­ges fest­ge­leg­ten Fris­ten wer­den ent­spre­chend der Dau­er des Hin­der­nis­ses an­ge­mes­sen ver­län­gert. Glei­ches gilt, so­weit die BXB auf die Vor­leis­tung Drit­ter an­ge­wie­sen ist, und sich die­se ver­zö­gert. Jede Ver­trags­par­tei wird al­les in ih­ren Kräf­ten ste­hen­de un­ter­neh­men, was er­for­der­lich und zu­mut­bar ist, um das Aus­maß der Fol­gen, die durch die hö­he­re Ge­walt her­vor­ge­ru­fen wor­den sind, zu min­dern. Die von der hö­he­ren Ge­walt be­trof­fe­ne Ver­trags­par­tei wird der an­de­ren Ver­trags­par­tei den Be­ginn und das Ende des Hin­der­nis­ses je­weils un­ver­züg­lich schrift­lich an­zei­gen.

16. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Abwerbeversuche in­nerhalb der Teilnehmergruppe zu unterlassen.

17. Salvatorische Klausel

Soll­ten eine oder meh­re­re Best­im­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen un­wirk­sam sein oder wer­den, oder die­ser Ver­trags­text eine Re­ge­lungs­lü­cke ent­hal­ten, so wer­den die Ver­trags­par­tei­en die un­wirk­sa­me oder un­vollstän­di­ge Best­im­mung durch an­ge­mes­se­ne Re­ge­lun­gen er­set­zen oder er­gän­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der ge­woll­ten Re­ge­lung wei­test­ge­hend ent­spre­chen. Die Gül­tig­keit der üb­ri­gen Bestim­mun­gen bleibt da­von un­be­rührt.

18.   Als Gerichtsstand wird Groß-Gerau vereinbart. Alle Än­derungen oder Abweichungen müssen schriftlich er­folgen.